Methode zur direkten Verlegung von Glasfaserkabeln

Das direkt vergrabene optische Kabel ist außen mit Stahlband oder Stahldraht armiert und wird direkt im Boden vergraben. Es ist erforderlich, dass es äußeren mechanischen Beschädigungen standhält und Bodenkorrosion verhindert. Je nach Einsatzumgebung und -bedingungen sollten unterschiedliche Mantelstrukturen ausgewählt werden. Beispielsweise sollte in Gebieten mit Schädlingen und Nagetieren ein optisches Kabel mit einer Ummantelung gewählt werden, um den Biss von Schädlingen und Nagetieren zu verhindern. Abhängig von der Bodenqualität und der Umgebung beträgt die Tiefe des unter der Erde verlegten optischen Kabels im Allgemeinen zwischen 0,8 m und 1,2 m. Bei der Verlegung ist außerdem darauf zu achten, dass die Faserdehnung in zulässigen Grenzen bleibt.

Direkt vergrabenes optisches Kabel1 (2)

Die direkte Bestattung sollte folgende Anforderungen erfüllen:

1. Vermeiden Sie Bereiche mit starker Säure- und Alkalikorrosion oder schwerer chemischer Korrosion. Wenn keine entsprechenden Schutzmaßnahmen vorhanden sind, meiden Sie Bereiche, in denen Termitenschäden auftreten, die von Wärmequellen betroffen sind oder leicht durch äußere Kräfte beschädigt werden können.

2. Das optische Kabel sollte im Graben verlegt werden und der umgebende Bereich des optischen Kabels sollte mit einer weichen Erd- oder Sandschicht mit einer Dicke von mindestens 100 mm bedeckt sein.

3. Über die gesamte Länge des optischen Kabels sollte eine Schutzplatte mit einer Breite von mindestens 50 mm auf beiden Seiten des optischen Kabels abgedeckt werden, und die Schutzplatte sollte aus Beton bestehen.

4. Die Verlegeposition befindet sich an Orten, an denen häufig Ausgrabungen stattfinden, z. B. an städtischen Zufahrtsstraßen, und auf der Schutzplatte können auffällige Schildergurte verlegt werden.

5. In der Verlegeposition in den Vororten oder im offenen Bereich sollten in einem Abstand von etwa 100 mm entlang der optischen Kabelstrecke, an den Ecken oder Verbindungsstellen deutliche Orientierungsschilder oder Pfähle aufgestellt werden.

6. Bei der Verlegung in nicht gefrorenen Bodenbereichen darf der Mantel des optischen Kabels bis zum Fundament des unterirdischen Bauwerks nicht weniger als 0,3 m betragen, und die Tiefe des Mantels des optischen Kabels bis zum Boden darf nicht weniger als 0,7 m betragen. Wenn es auf der Fahrbahn oder auf bebautem Boden platziert wird, sollte es ausreichend vertieft sein und nicht weniger als 1 m betragen.

7. Bei der Verlegung im gefrorenen Bodenbereich sollte es unterhalb der gefrorenen Bodenschicht vergraben werden. Wenn es nicht tief vergraben werden kann, kann es in einer trockenen, gefrorenen Erdschicht oder in Auffüllerde mit guter Bodenentwässerung vergraben werden. Außerdem können andere Maßnahmen ergriffen werden, um Schäden am optischen Kabel zu verhindern. .

8. Wenn die direkt erdverlegte optische Kabelleitung die Eisenbahn, die Autobahn oder die Straße kreuzt, sollte das Schutzrohr abgenutzt sein und der Schutzbereich sollte das Straßenbett, beide Seiten des Straßenbelags und die Seite des Entwässerungsgrabens um mehr als überragen 0,5m.

9. Wenn das direkt vergrabene optische Kabel in die Struktur eingeführt wird, sollte ein Schutzrohr am Durchgangsloch angebracht werden und die Düse sollte durch Wasserblockierung blockiert werden.

10. Der lichte Abstand zwischen der Verbindungsstelle des direkt erdverlegten optischen Kabels und dem angrenzenden optischen Kabel darf nicht weniger als 0,25 m betragen. Die Verbindungsstellen der parallelen optischen Kabel sollten zueinander versetzt sein und der lichte Abstand darf nicht weniger als 0,5 m betragen. die Gelenkposition am Hanggelände sollte horizontal sein; Für wichtige Stromkreise empfiehlt es sich, im örtlichen Abschnitt ab ca. 1000 mm auf beiden Seiten der optischen Kabelverbindung eine freie Fläche für die Verlegung des optischen Kabels vorzusehen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 19. Juli 2022

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