KSD stellt Ihnen drei gängige Verlegemethoden für Glasfaserkabel im Außenbereich vor: Kanalverlegung, direkte Erdverlegung und Überkopfverlegung. Im Folgenden werden die Verlegearten und Anforderungen dieser drei Verlegearten im Detail erläutert.
1. Kanalverlegung
Die Kanal-/Rohrverlegung ist eine weit verbreitete Methode in der Verlegetechnik für optische Kabel und ihre Verlegung muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Vor dem Verlegen des optischen Kabels sollten die Unterlöcher in das Rohrloch eingebracht werden. Das gleichfarbige Sub-Rohr sollte immer durch ein Loch des optischen Kabels gesteckt werden und die unbenutzte Sub-Rohr-Tülle sollte durch einen Stopfen geschützt werden.
2. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei dem Verlegevorgang um einen manuellen Vorgang handelt, sollte der Hersteller optischer Pipelinekabel die gesamte Spulenverlegung verwenden, um den Verlust von optischen Kabelverbindungen zu reduzieren.
3. Während des Verlegevorgangs sollte die Zugkraft beim Verlegen so weit wie möglich reduziert werden. Das gesamte Glasfaserkabel sollte von der Mitte zu den beiden Seiten verlegt werden und jeder Schacht sollte in der Mitte für die Hilfstraktion angeordnet sein.
4. Die Position der Löcher für die Glasfaserkabel sollte den Anforderungen der Konstruktionszeichnungen entsprechen, und die Rohrlöcher müssen vor dem Verlegen der Pipeline-Glasfaserkabel gereinigt werden. Das Unterlochrohr sollte im Handloch etwa 15 cm der zusätzlichen Länge des Rohrlochs freiliegen.
5. Die Schnittstelle zwischen dem Handloch-Innenrohr und dem Kunststoff-Textilnetzrohr ist mit PVC-Band umwickelt, um das Eindringen von Sedimenten zu verhindern.
6. Wenn das optische Kabel im menschlichen (Hand-)Loch installiert wird und sich eine Palette im Handloch befindet, wird das optische Kabel auf der Palette befestigt. Befindet sich keine Palette im Handloch, sollte das optische Kabel an den Spreizdübeln befestigt werden. Das Hakenmaul muss nach unten zeigen.
7. Das Glasfaserkabel sollte nicht innerhalb von 15 cm vom Auslassloch gebogen werden.
8. In jedem Handloch sowie am optischen Kabel und am ODF-Rack im Computerraum werden Kunststoffschilder angebracht, um den Unterschied anzuzeigen.
9. Optische Kabelkanäle und Stromkanäle müssen durch eine mindestens 8 cm dicke Beton- oder 30 cm dicke verdichtete Bodenschicht getrennt sein.
2. Direkt vergrabene Verlegung
Wenn unter den Verlegebedingungen keine Bedingungen für die Verwendung über Kopf bestehen und der Verlegeabstand relativ groß ist, wird im Allgemeinen eine direkte Erdverlegung gewählt, und die direkte Erdverlegung sollte die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Vermeiden Sie Bereiche mit starker Säure- oder Alkalikorrosion oder schwerer chemischer Korrosion. Wenn keine entsprechenden Schutzmaßnahmen vorhanden sind, meiden Sie termitengefährdete Bereiche und Wärmequellen oder Abschnitte, die durch äußere Kräfte leicht beschädigt werden können.
2. Das optische Kabel sollte in einem Graben verlegt werden und der umgebende Bereich des optischen Kabels sollte mit einer Schicht aus weichem Boden oder Sand mit einer Dicke von mindestens 100 mm bedeckt sein.
3. Eine Schutzplatte mit einer Breite von mindestens 50 mm auf beiden Seiten des optischen Kabels muss über die gesamte Länge des optischen Kabels abgedeckt sein und die Schutzplatte sollte aus Beton bestehen.
4. Die Verlegeposition befindet sich an Orten mit häufigem Aushub, z. B. an Zufahrtsstraßen in Städten und Gemeinden, und auf der Schutzplatte können auffällige Schilder angebracht werden.
5. An der Verlegeposition in den Vororten oder im offenen Bereich, etwa 100 mm entlang der geraden Linie des optischen Kabelpfads, an der Kurve oder an der Verbindungsstelle, sollten deutliche Azimutschilder oder -pfähle aufgestellt werden.
6. Bei der Verlegung in einem nicht gefrorenen Bodenbereich darf der Glasfaserkabelmantel bis zum Fundament des unterirdischen Bauwerks nicht weniger als 0,3 m betragen und die Tiefe des Glasfaserkabelmantels bis zum Boden darf nicht weniger als 0,7 m betragen M; Wenn es sich auf einer Fahrbahn oder einem bebauten Untergrund befindet, sollte es entsprechend vertieft werden, jedoch nicht weniger als 1 m.
7. Bei der Verlegung in einem gefrorenen Bodenbereich sollte es unterhalb der gefrorenen Bodenschicht vergraben werden. Wenn es nicht tief eingegraben werden kann, kann es in eine trockene, gefrorene Bodenschicht oder eine Aufschüttung mit guter Bodendrainage eingegraben werden. Es können auch andere Maßnahmen ergriffen werden, um Schäden am optischen Kabel zu verhindern. .
8. Wenn direkt erdverlegte optische Kabelleitungen Eisenbahnen, Autobahnen oder Straßen kreuzen, sollten Schutzrohre getragen werden und der Schutzbereich sollte 0,5 m über dem Straßenbett, auf beiden Seiten des Straßenbelags und auf der Seite des Entwässerungsgrabens überschreiten.
9. Wenn das direkt vergrabene optische Kabel in die Struktur eingeführt wird, sollte ein Schutzrohr am Durchgangsloch installiert werden und die Düse sollte durch Wasserblockierung blockiert werden.
10. Der Nettoabstand zwischen den Verbindungen des direkt erdverlegten Glasfaserkabels und dem angrenzenden Glasfaserkabel darf nicht weniger als 0,25 m betragen. Die Verbindungsstellen paralleler Glasfaserkabel sollten zueinander versetzt sein und der Nettoabstand darf nicht weniger als 0,5 m betragen. die Fugenpositionen im Hanggelände sollten horizontal sein; Für wichtige Stromkreise empfiehlt es sich, im örtlichen Abschnitt ab ca. 1000 mm auf beiden Seiten der Lichtwellenleiterverbindung einen freien Weg für die Verlegung des Lichtwellenleiters vorzusehen.
3. Überkopfverlegung
Überkopfverlegungen können zwischen Gebäuden, zwischen Gebäuden und Telefonmasten sowie zwischen Telefonmasten und Telefonmasten erfolgen. Der tatsächliche Vorgang hängt von der jeweiligen Situation ab. Wenn sich zwischen Gebäuden Telegrafenmasten befinden, können zwischen den Gebäuden und den Telegrafenmasten Drahtseile errichtet und das Glasfaserkabel an den Drahtseilen befestigt werden. Wenn zwischen den Gebäuden keine Telegrafenmasten stehen, der Abstand zwischen den beiden Gebäuden jedoch etwa 50 m beträgt, können Glasfaserkabel auch direkt zwischen Gebäuden durch Stahlseile verlegt werden. Die Verlegevoraussetzungen sind wie folgt:
1. Wenn Sie Glasfaserkabel in einer flachen Umgebung über Kopf verlegen, verwenden Sie Haken zum Aufhängen; Verlegen Sie Glasfaserkabel auf Berg- oder Steilhängen und verwenden Sie Zurrmethoden zum Verlegen von Glasfaserkabeln. Der optische Kabelanschluss sollte sich an einem geraden, leicht zu wartenden Mast befinden, und das reservierte optische Kabel sollte mit einer reservierten Halterung am Mast befestigt werden.
2. Das optische Kabel der Oberleitungsmaststraße muss alle 3 bis 5 Balken eine U-förmige Teleskopbiegung ausführen, und alle 1 km sind 15 m reserviert.
3. Das oberirdische (Wand-)optische Kabel ist durch ein verzinktes Stahlrohr geschützt, und die Rohrmündung sollte mit feuerfestem Schlamm blockiert werden.
4. An Freileitungs-Glasfaserkabeln müssen etwa alle 4 Balken und in besonderen Abschnitten wie Straßen, Flüssen und Brücken Warnschilder für optische Kabel angebracht werden.
5. Am Schnittpunkt des leeren Aufhängedrahts und der Stromleitung sollte ein dreizackiges Schutzrohr angebracht werden, wobei die Verlängerung jedes Endes nicht weniger als 1 m betragen darf.
6. Das Kabel für Masten in der Nähe der Autobahn sollte mit Leuchtstäben mit einer Länge von 2 m abgedeckt werden.
7. Um zu verhindern, dass der Aufhängungsdraht Personen durch den induzierten Strom verletzt, muss jeder Polzugdraht elektrisch mit dem Aufhängungsdraht verbunden sein. Jede Zugdrahtposition sollte mit einem Zugdraht-Erdungskabel ausgestattet sein. Das Aufhängungskabel muss direkt mit einem Durchführungsring verbunden und direkt an der Klemme geerdet werden.
8. Das optische Freikabel ist normalerweise 3 m vom Boden entfernt. Beim Betreten des Gebäudes muss die U-förmige Stahlschutzhülle an der Außenwand des Gebäudes getragen und dann nach unten oder oben verlängert werden. Die Öffnung des optischen Kabeleingangs beträgt im Allgemeinen 5 cm.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 25. Juli 2020